Bereits im 6. Jahrhundert
v. Chr. machten in Indien "plastische Chirurgen"
durch die sensationelle Rekonstruktion der menschlichen
Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang
der Überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik.
Von Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen
Wiederherstellung von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren
hat sich unsere Gesellschaft und der Medizinbereich sehr
stark gewandelt. Neue Werte und neue Kommunikationsbereiche
(z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind entstanden.
Gesetzesänderungen wie
z. B. die Gesundheitsreform, Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
etc. waren die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten,
dass auch neue Begriffe und Facharztbereiche entstanden.
Zugleich sorgten diese Veränderungen auch zu Verwirrungen
und neuen Begrifflichkeiten. Ein Beispiel hierfür ist
der Begriff „Schönheitschirurgie“, der
gesetzlich nicht definiert ist – aber er wird oft
im Volksmund verwendet.
Da
durch die große Medienpräsenz immer wieder kommuniziert
wird, dass bei „Ästhetischen Eingriffen“
das große Geld verdient wird, wechselte so mancher
Allgemeinarzt oder Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch
bei Berufseinsteigern: Umfasste die Fachvereinigung Deutsche
Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgen (ehemals VDPC) im Jahre 2001 noch deutschlandweit
300 Mitglieder, so findet man mittlerweile allein in München
um die 50 Fachärzte für Plastische Chirurgie.
Durch die europäische
Harmonisierung wird alles noch wesentlich komplexer, da
im Ausland andere Haftungsgrenzen, Zulassungsbestimmungen,
Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da
die Zahl der Interessenten an optischen Veränderungen
ständig stieg, hat sich ein neuer Markt entwickelt:
Die Schöheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder
Markt brachte auch neue Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz
brachte auch die Marketingspezialisten auf den Markt. Da
Vertrieb und Marketing immer an Erfolgszahlen gemessen wird,
wurden neue „Lösungen“ oder neue „Produkte“
kommuniziert, die einfach und toll zu vermarkten sind (z.
B. Fett-Weg-Spritze (in Deutschland nicht zugelassen), Titanimplantate
– mittlerweile wieder vom Markt verschwunden, etc.).
Für
den Patienten führte das immer zu mehr „Qual
der Wahl“.
Zugleich stiegen auch die
Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“
bzw. „Kunstfehler“ berichteten. Oftmals wird
nur über die schönen Seiten berichtet. Die Gefahren
werden diskret verschwiegen und übergangen. Persönliche
und finanzielle Folgen werden dem Patienten vorenthalten.
Zu den gravierendsten Folgeschäden gehören Verbrennungen
und Narben durch Lasertherapie, verrutschte und aufgeplatzte
Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach Nasenkorrekturen,
Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten nach
Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen
Kunstfehlern ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil
die Patienten in vielfacher Weise aus Scham darauf verzichten,
die behandelnden Ärzte in Rechenschaft zu ziehen oder
gar mit diesen eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der Arzt durch
diese Möglichkeit nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt:
„Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung,
wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu
heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden
zu lindern (§ 27 SGB V)“. „Die Leistungen
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungsträger nicht bewirken und
die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung
auch eindeutig: „Ein regelwidriger Körperzustand
ohne entstellende Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung
ist auch dann nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine
psychische Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer
behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung geführt
hat“. Somit haben die Patienten selbst die Korrekturkosten
zu tragen oder sie müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es
wird immer schwieriger, den geeigneten Spezialisten für
den geplanten Eingriff zu finden. Die Arztwahl ist die Grundlage
einer erfolgreichen Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere Team hat sich im Jahre 2000 Gedanken
über diese Entwicklung gemacht und nach einer Entwicklungszeit
von knapp 2 Jahren folgenden Mindestanforderungskatalog
erstellt:
1.) Ausbildung zum Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie
2.) jahrelange Erfahrung (mind. 6 Jahre)
in leitender Funktion (z. B. Chefarzt, etc.)? Ästhetische
Eingriffe werden am häufigsten vom Chefarzt operiert....
3.) Auf welche Teilbereiche der ästhetischen
Chirurgie ist der Behandler spezialisiert?
4.) Wird die Beratung vom Behandler durchgeführt?
Wenn Sie in der Narkose sind, dann können Ihre Wünsche
nicht mehr mit Ihnen berücksichtigt werden.
5.) Besucht der Behandler und das Behandlungspersonal
regelmäßig Weiterbildungen? Nicht nur der Operateur
muß gut ausgebildet sein - auch das Personal und der
Anästhesist muß auf dem aktuellen Wissensstand
sein!
6.) Welche Erfahrung hat der Behandler für
die jeweiligen Eingriffe? Es ist wie in jedem anderen Bereich
- je mehr Erfahrung, desto niedriger das Risikos eines Fehlers.
7.) Ist der Partner Vollmitglied der Deutschen
Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgie DGPRÄC (ehemals Vereinigung der Deutschen
Plastischen Chirurgen VDPC)?
8.) Wie ist der OP ausgestattet? Ein hochwertiger
OP bildet die Grundlage für eine Reaktionsmöglichkeit
im Komplikationsfall - weiterhin werden die Risiken von
Komplikationen z. B. durch die Reinluftanlage minimiert.
9.) Werden die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig
überprüft? Sicherheit ist gut - aber sie muß
auch funktionieren!
10.) Wie hoch ist die Patientenzufriedenheit?
Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste!
11.) Wie zuverlässig arbeitet der Partner
(z. B. Einhaltung von Terminen, Rückrufe, etc.)?
12.) Werden umfangreiche Beratungsgespräche
ohne Zeitdruck durchgeführt und werden dabei unterschiedliche
Behandlungsmethoden und die eventuellen Komplikationen besprochen?
Aufklärung ist eine Grundlage einer erfolgreichen Behandlung
- und sie schützt zugleich vor Enttäuschungen.
13.) Werden umfangreiche Nachkontrollen durchgeführt,
so dass z. B. event. Wundheilungsstörungen etc. frühzeitig
behandelt werden können?
14.) Besitzt der Partner eine Haftpflichtversicherung
für ästhetische Eingriffe?
15.) Werden Inklusivangebote unterbreitet
oder sind in den Angeboten versteckte Nebenkosten enthalten?
Wir wollen, dass Sie keine bösen Überraschungen
erleben.
16.) Wie ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit
bei event. Komplikationen - auch außerhalb der Praxissprechstunden?
17.) Wie ist das Personal ausgebildet und
wird es regelmäßig weitergebildet?
18.) Wie wird die Qualität in der Klinik
bzw. Praxis überwacht und wie werden die Ergebnissse
ausgewertet bzw. optimiert?
19.) Bildet der Partner auch Kollegen aus?
20.) Werden gesetztliche Vorgaben eingehalten
und unzulässige Werbung unterlassen (z. B. Werbung
ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen
wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
21.) Wie schnell wird auf Anfragen etc. reagiert?
22.) Kann unsere Hotline den Operateur auch
außerhalb der Sprechzeiten erreichen und erhält
auch der Patient die Telefonnummer des Operateurs? Komplikationen
machen selten zu festen Zeiten Feierabend....
23.) Wie häufig werden die jeweiligen
Eingriffe durchgeführt und liegt eine Spezialisierung
vor? Nicht jeder Facharzt für Plastische Chirurgie
kann jeden Eingriff....
24.) usw.
Alle
unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische
Chirurgie werden regelmäßig auf diese Punkte
überprüft und müssen entsprechende Nachweise
erbringen. Will sich ein Facharzt für Plastische Chirurgie
uns anschliessen, so muss er diese Punkte nachweisen bzw.
erfüllen. Werden die Punkte nicht erreicht bzw. werden
die Nachweise z. B. für Weiterbildung nicht erbracht,
so wird der Partner ausgeschlossen.
Unser Ziel ist es, neutral
über Behandlungsmethoden, Möglichkeiten, Komplikationsrisiken,
Heilungsverlauf, etc. zu informieren. Wir wollen Ihnen helfen
Ihren spezialisierten Facharzt für Plastische Chirurgie
zu finden.
Hierzu überprüfen
wir die Qualifikation und Weiterbildung der Fachärzte
und des Personals, die Sicherheitsvorkehrungen, die Abläufe
(z. B. Notfallpläne, etc.) und die Arbeitsweisen (z.
B. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, etc.) der jeweiligen
Fachärzte, Praxen bzw. Kliniken.
Jeder unserer Kooperationspartner
hat sich zur Einhaltung der Berufsrichtlinien verpflichtet.
Alle unsere Partner dazu verpflichtet, ausschließlich
wissenschaftlich anerkannte und zuverlässige Methoden
einzusetzen, sich regelmäßig weiter zu bilden.
Weiterhin überprüfen wir die Zufriedenheit der
Patienten.
In der Ästhetik
geht es nicht nur darum, operativ alles richtig zu machen
- sondern Sie sollen sich anschließend mit dem Ergebnis
auch wohl fühlen!
Erst wenn dieses Wohlgefühl
erreicht ist, dann haben wir unseren Auftrag erfüllt.
Wir wollen, dass Sie den richtigen Spezialisten für
das jeweilige Problem finden und sich in "gute und
sichere Hände" begeben.
Unser Team umfasst aktuell
36 Fachärzte für Plastische Chirurgie an 30 Standorten
in Deutschland.
Unsere
Entwicklung